Inhaber von Kooperationsaufträgen und Beratungsverträgen

Kraft des Regionalgesetzes 10/2014 wird das Landesgesetz 17/1993 Art. 28-bis angewendet: „Maßnahmen, die die Zuweisung von Vergütungen an Personen, Fachleuten, Unternehmen und privaten Körperschaften betreffen“. Alle Maßnahmen, die die Zuweisung von Beträgen über 1.500 Euro betreffen (Art. 6/bis und 1/bis), werden auf ausschreibungen-suedtirol.it  veröffentlicht. Der Kode der Vergabstelle ist 02630001.

Inhaber von Beratungsverträgen

 

Avv. Massimo Manenti

Letzte Änderung: 18/03/2024 09:58