Inhaber von Kooperationsaufträgen und Beratungsverträgen
Kraft des Regionalgesetzes 10/2014 wird das Landesgesetz 17/1993 Art. 28-bis angewendet: „Maßnahmen, die die Zuweisung von Vergütungen an Personen, Fachleuten, Unternehmen und privaten Körperschaften betreffen“. Alle Maßnahmen, die die Zuweisung von Beträgen über 1.500 Euro betreffen (Art. 6/bis und 1/bis), werden auf ausschreibungen-suedtirol.it veröffentlicht. Der Kode der Vergabstelle ist 02630001.
Inhaber von Beratungsverträgen
Avv. Massimo Manenti
Letzte Änderung: 18/03/2024 09:58