Kontrollen der Wirtschaftstätigkeiten
Der aktuelle Abschnitt “Kontrollen der Wirtschaftstätigkeiten” ersetzt “Kontrollen der Unternehmenstätigkeiten” gemäß Art. 25 des Gesetzesdekrets 33/2012, das gemäß Gesetzesdekret Nr. 97/2016 nicht mehr der Veröffentlichungspflicht unterliegt.
Letzte Änderung: 04/12/2024 11:16