Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag
Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag
Die Körperschaft ist nicht dazu verpflichtet, die Daten bezüglich des Jahresabschlusses des Personals gemäß Art. 60, Absatz 2 GvD 165/2001 zu übermitteln.
Kosten des Personals mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag
Die Körperschaft ist nicht dazu verpflichtet, die Daten bezüglich des Jahresabschlusses des Personals gemäß Art. 60, Absatz 2 GvD 165/2001 zu übermitteln.
Letzte Änderung: 13/01/2021 09:26